Windlasten gehören zu den klimatisch bedingten Einwirkungen auf Bauwerke und Bauteile. Als Grundlage zur Bestimmung der Windlasten an Gebäuden dienen die DIN EN 1991-1-4, Teil 1-4 und der dazu gehörige Nationale Anhang DIN EN 199-1-4/NA.
Die Größe der Windlast ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:
- Geographische Lage
- Gebäudehöhe
- Dachgeometrie und Bereichseinteilung
- Geländekategorien
1. Geographische Lage
Laut DIN EN 1991-1-4 wird Deutschland in vier verschiedene Windzonen eingeteilt.
Im wesentlichen befindet sich die Windlastzone 1 im mittleren und südlichen Bereich Deutschlands, die Windlastzone 2 im mittleren und die Windlastzone 3 im nördlichen Bereich. Die Küstenbereiche und die Inseln der Nord- und Ostsee sind der Windzone 4 zugeordnet.
In manchen Gebieten ist aufgrund der exponierten Lage ein Einzelnachweis erforderlich. Hierzu ist unbedingt die DIN EN 1991-1-4 zu beachten.
- Windlastzone 1 mit 22,5 m/s
- Windlastzone 2 mit 25 m/s
- Windlastzone 3 mit 27,5 m/s
- Windlastzone 4 mit 30,0 m/s
2. Gebäudehöhe
Zur Vereinfachung der tabellarischen Ermittlung der Windsogsicherung wurden drei verschiedenen Kategorien gebildet:
- Höhe ≤ 10 m
- 10 m < Höhe ≤ 18 m
- 18 m < Höhe ≤ 25 m
3. Dachgeometrie und Bereichseinteiung
Grundsätzlich wird bei der Windsogberechnung die Dachneigung berücksichtigt und zwischen den verschiedenen Dachgeometrien unterschieden, z.B. Sattel-/Walmdach, Pultdach, Flachdach. Darüber hinaus wird das Dach in Bereiche mit unterschiedlicher Windlast eingeteilt, z.B. Ortgang, Fläche, Traufe, First. Das Flachdach wird in die Bereiche Ecke, Außenrand, Innenrand und Innenbereich eingeteilt. Des weiteren sind die Bereiche rund um die Dachdurchdringungen zu beachten.
4. Geländekategorien
Das Gelände ist in vier Geländekategorien eingeteilt, die maßgebend für die Windgeschwindigkeiten sind:
- Geländekategorie I: Offene See; See mit mindestens 5 km freier Fläche in Windrichtung; glattes, flaches Land ohne Hindernisse
- Geländekategorie II: Gelände mit Hecken, einzelnen Gehöften, Häusern oder Bäumen, z.B. landwirtschaftliche Gebiete
- Geländekategorie III: Vorstädte, Industrie- oder Gewerbegebiete und Wälder
- Geländekategorie IV: Stadtgebiete, bei denen mindestens 15 % der Fläche mit Gebäuden bebaut sind, deren mittlere Höhe 15 m überschreitet
- Mischprofil Küste: Übergangsbereich zwischen Geländekategorie I und II
- Mischprofil Binnenland: Übergangsbereich zwischen Geländekategorie II und III
Dies ist eine Übersicht über ausgewählte Parameter zur Berechnung der Windlast. Druckfehler, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Für eine konkrete Berechnung der Windlasten bei Gebäuden ist die DIN EN1991-1-4 sowie gegebenfalls weitere Merkblätter zu beachten.